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Berufsunfähigkeitsversicherung

 

 

 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeit

Eine Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn jemand in seinem zuletzt ausgeübten Beruf auf Grund von Unfall, Krankheit, Körperverletzung oder Invalidität voraussichtlich mindestens 6 Monate ausser stande ist zu arbeiten.

Gesundheitsprüfung

Die Gesundheitsprüfung ist eine Voraussetzung für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie bewertet das Versicherungsrisiko. Der Kunde muss hier Fragen zu seiner Gesundheit und eventuellen Vorerkrankungen beantworten.

Gesundheitsfragen

Die Gesundheitsfragen sind ein Teil der Gesundheitsprüfung. Es handelt sich um einen Fragebogen, den der Kunde vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ausfüllen muss. Hier werden Fragen zu seiner Gesundheit und Vorerkrankungen gestellt, um das Versicherungsrisiko festzustellen.

Berufskrankheit

Hierbei handelt es sich um eine Krankheit, die üblicherweise durch die berufliche Tätigkeit entstanden ist. Typische Beispiele hier sind: Lärmschwerhörigkeit, Hautkrankheiten etc. . Psychische Erkrankungen (z.B. Burnout) zählen bislang nicht dazu.

Versicherungsausschluss

Bestimmte Risikofälle sind in den Versicherungsbedingungen vom Versicherungsschutz ausgenommen. Häufig sind das nicht kalkulierbare Risiken, wie zum Beispiel Kriegsgefahr. Kommt es dann zu einem Schaden, ist der Versicherer nicht zu einer Leistung verpflichtet.

Ebenso kann es zu einem personalisierten Ausschluss kommen, zum Beispiel aufgrund einer Vorerkrankung.

Mitwirkung

Wenn Erkrankungen oder Gebrechen zur Entstehung eines Unfalls geführt hat, schränkt das den Leistungsanspruch ein. Das Maß der Mitwirkung wird von einem Gutachter bestimmt und in Prozent angegeben. Der Versicherer zieht den Grad der Mitwirkung vom Invaliditätsgrad ab. Die ERGO verzichtet bis zu einer Mitwirkung von 50 % auf eine Leistungsminderung.

Eintrittsalter

Das Alter der versicherten Person zu Beginn des Versicherungsschutzes. Es ist Bestandteil des Versicherungsvertrags und häufig ein Risikomerkmal. Außerdem gilt es als Berechnungsgrundlage für die Versicherungsprämie. Generell je jünger man abschließt, desto günster der Beitrag.

Nicht versicherbare Personen

Dauernd pflegebedürftige, psychisch Vorerkrankte oder Personen mit gravierenden Vorerkrankungen zählen zu den nicht versicherbaren Personen. Diese Personen bekomme nicht die Möglichkeit sich gegen Berufsunfähigkeit abzusichern, da sie aufgrund der Gesundheitsprüfung nicht versicherbar sind.

Risikozuschlag

Unter Risikozuschlag versteht man individuelle Zusatzkosten, die der Versicherer brechnet wenn er aufgrund der Gesundheitsprüfung ein erhöhtes Risiko feststellt.

Leistungsfall

Tritt ein Schadensfall ein, zahlt derVersicherer die monatliche Berufsunfähigkeitsrente an den Versicherten aus. Man spricht hier von einem Leistungsfall.

Verweisungsklausel

Steht die Verweisungsklausel in den Bedinungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung, so hat der Versicherer im Schadensfall die Möglichkeit den Versicherten an einen gleichwertigen Beruf zu verweisen und muss so nicht leisten. Die ERGO hat keine Verweisungsklausel in den Bedingungen ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Arztanordnungsklausel

Wenn in den Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Arztanordnungsklausel enthalten ist, kann die Versicherung die Leistung verweigern, wenn der Versicherte ärztlich angeordnete oder empfohlene Behandlungen nicht durchführen lässt oder nicht ausreichend mitwirkt.

Nachversicherungsgarantie

Durch die Nachversicherungsgarantie ist es dem Kunden möglich, die Höhe seiner vereinbarten BU-Rente während der Vertragslaufzeit zu erhöhen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung und zu dem ursprünglichen Eintrittsalter. Gründe hierfür sind größere Veränderung der Lebenssituation.

Z.B.: Heirat, Geburt, Hausbau, Beförderung...